Finanziellen Unterstützung

Aufgrund der stark gestiegenen Preise geraten viele junge Menschen, die sich gerade in einer Ausbildung befinden, in finanzielle Nöte. Hier finden Sie eine Übersicht über mögliche zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten.

Schüler*innen des Berufskollegs Ost können sich auch gerne bei den zuständigen Schulsozialarbeiter*innen informieren und beraten lassen » Schulsozialarbeit


Möglichkeiten, die Ausbildung zu finanzieren, sind beispielsweise:

  1. Schüler-BAföG
  2. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  3. Kindergeld
  4. Wohngeld
  5. Stipendium
  6. Bildungskredit
  7. Leistungen nach §27 SGB II – Notfalldarlehen
  8. Evtl. aufstockende Leistungen nach dem SGBII (Jobcenter)




1. Schüler-BAföG
https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html

Beim Schüler-BAföG handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates für Schüler. Unter Schüler zählen dann auch Auszubildende, die eine Berufsfachschule im Rahmen einer schulischen Ausbildung besuchen. Der Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung des zuständigen Landkreises gestellt. Es dient bei fristgemäßer Antragseinreichung bis zum Ende der Ausbildung als Möglichkeit, um während der Ausbildung finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Schüler-BAföG ist für Azubis eine gute Option, da das Schüler-BAföG im Gegensatz zum BAföG für Studenten nicht zurückgezahlt werden muss. Ebenfalls müssen hier keine Leistungsnachweise erbracht werden.


1.1 Voraussetzungen für Schüler-BAföG
Auszubildende, die sich in dualen Ausbildungen befinden, haben leider keine Möglichkeit, um Schüler-BAföG zu beantragen. Finanzielle Unterstützung in Form von Schüler-BAföG erhalten lediglich Azubis in schulischen Ausbildungen, die:

  • auf eine allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule, eine Fach- oder Fachoberschule gehen,
  • sich in ihrer ersten Ausbildung befinden,
  • bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre sind.

1.2 Höhe der finanziellen Unterstützung
Die Höhe der monatlichen finanzielle Unterstützung in Form von Schüler-BAföG ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher ganz unterschiedlich ausfallen. Das Schüler-BAföG setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:

  • BAföG-Höchstsatz: Die Höhe dieses Betrages hängt maßgeblich von der Schulart ab und davon, ob man bei seinen Eltern oder in einer eigenen Wohnung lebt. Er beträgt zwischen 247 EUR und 752 EUR. Der BAföG-Höchstsatz wird jedoch nicht in allen Fällen in voller Höhe ausgezahlt. Zunächst wird geprüft, ob die Eltern oder gegebenenfalls der Partner oder die Partnerin des Antragstellers hier finanzielle Hilfe leisten können.
  • Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei Auszubildenden über 25, die nicht mehr über die Familienversicherung versichert werden können in Höhe von 109 EUR oder 189 EUR für Azubis über 30 Jahre.
  • Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 EUR pro Kind, wenn es die eigenen Kinder des Antragstellers sind, diese mit im Haushalt leben und unter 14 Jahre alt sind.


2. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Die Berufsausbildungsbeihilfe BAB wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden. Während das Schüler-BAföG nur von Auszubildenden schulischer Ausbildungen in Anspruch genommen werden kann, um die Ausbildung zu finanzieren, steht die finanzielle Unterstützung in Form von BAB nur Auszubildenden dualer Ausbildungsgänge zu.


2.1 Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Finanzielle Unterstützung in Form von BAB erhalten Auszubildende, die:

  • sich in ihrer Erstausbildung befinden,
  • eine staatlich anerkannte duale Ausbildung absolvieren,
  • nicht mehr bei den Eltern wohnen und
  • über 18 Jahre alt sind oder
  • minderjährig sind und aufgrund der Entfernung zwischen dem Wohnsitz der Eltern und dem Ausbildungsbetrieb oder aufgrund persönlicher Gründe in eine eigene Wohnung ziehen mussten.

Zusätzlich dürfen die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern einen zulässigen Höchstbetrag nicht übersteigen.


2.2 Höhe der finanziellen Unterstützung
Die BAB setzt sich aus dem Grundbedarf in Höhe von maximal 398 EUR und der Unterkunftspauschale in Höhe von bis zu 325 EUR zusammen. Des Weiteren kann weitere finanzielle Unterstützung in Form von Fahrtkostenerstattung bis zu einer Höhe von 476 EUR gewährt werden.
BAB muss nicht zurück gezahlt werden.



3. Kindergeld
https://www.kindergeld.org/formulare/

Kindergeld steht jedem Auszubildenden unter 25, unabhängig von der Ausbildungsform, zu. Kindergeld ist neben Kosten des täglichen Bedarfs auch dafür da, um die Ausbildung zu finanzieren.

Höhe der finanziellen Unterstützung
Die Höhe des Kindergelds beträgt in 2021 für das erste und zweite Kind je 219 EUR im Monat, für das dritte Kind 225 EUR im Monat und für jedes weitere Kind 250 EUR im Monat.



4. Wohngeld
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und wird bei der Wohngeldstelle der entsprechenden Gemeinde beantragt. Es ist in der Regel nicht dazu da, um die Ausbildung zu finanzieren. Wohngeld während der Ausbildungszeit zu erhalten, ist eher die Ausnahme als Regel, aber für einige Azubis die einzige Möglichkeit, um zusätzliche finanzielle Hilfen zu erhalten.


In welchen Fällen haben Auszubildende Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss?
Um Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss zu haben, muss der Auszubildende als Haupt- oder Untermieter in einem Mietverhältnis oder einem mietähnlichen Verhältnis leben. Weiterhin darf kein Anspruch auf Schüler-BAföG oder BAB bestehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich bei dem Ausbildungsberuf um einen staatlich nicht anerkannten Beruf handelt oder sich der Auszubildende bereits in der zweiten Ausbildung befindet. Wenn die Zahlung von Schüler-BAföG oder BAB nicht gewährt wurde, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern zu hoch ist, wird kein Wohngeld gewährt.

Wichtig ist weiterhin, dass der Auszubildende ein gewisses Mindesteinkommen erhält. In der Regel kommen für das Wohngeld daher nur Auszubildende in dualen Ausbildungen in Betracht. Das Einkommen des Auszubildenden darf jedoch auch eine gewisse Höhe nicht überschreiten.


Wie hoch fällt das Wohngeld aus?
Das Wohngeld ist von mehreren Faktoren abhängig und wird nicht pauschal bezuschusst. Entscheidend für die Gewährung von Wohngeld ist die Personenanzahl im Haushalt, die Mietkosten, das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und das Mietniveau am Wohnort.



5. Stipendium in der Ausbildung
https://einsteiger.net/ausbildung/geld-in-der-ausbildung/stipendium-in-der-ausbildung-auslandspraktika/

Möchtest du als Azubi Erfahrungen im Ausland sammeln, gibt es neben den genannten staatlichen Unterstützungen auch private und internationale Förderprogramme, die dir finanziell bei deinem Auslandsaufenthalt unter die Arme greifen. Die drei wichtigsten Förderprogramme für Azubis sind hierbei das Hermann-Strenger-Stipendium, die Leonardo da Vinci Mobilität und das DFJW-Stipendium.

Jedoch verlangen die Stipendien eine Menge Eigeninitiative von dir, da du meistens in einem Motivationsschreiben begründen musst, warum du einen Auslandsaufenthalt machen möchtest und warum gerade du mit einem Stipendium unterstützt werden solltest. Kannst du jedoch überzeugen, erhältst du eine gute finanzielle und organisatorische Unterstützung.




6. Bildungskredit in der Ausbildung
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/bildungskredit_node.html

Du hast bereits alle Fördermöglichkeiten ausprobiert, aber das Geld reicht trotzdem nicht. Um den Abschluss deiner Ausbildung nicht zu gefährden, vergibt die KfW den sogenannten Bildungskredit. Dieser Kredit der Bundesregierung ist allerdings nur für Azubis gedacht, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen – genauer gesagt in den letzten 24 Monaten vor Abschluss. Außerdem musst du mindestens 18 Jahre, aber maximal 36 Jahre alt sein. 

Das Gute am Bildungskredit: Er ist flexibel anpassbar und unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen deiner Eltern. Den Antrag stellst du ähnlich wie für die anderen Finanzierungsmöglichkeiten via Online-Formular.



7. Leistungen nach §27 SGB II – Notfalldarlehen
https://www.studentenwerke.de/de/content/darlehen-besonderen-h%C3%A4rtef%C3%A4llen-nach-%C2%A7-27-sgb-ii

Eine weitere Finanzierungshilfe können die Leistungen nach Paragraph 27 des Sozialgesetzbuches II sein. Dabei handelt es sich um Notfalldarlehen, die unter besonderen Umständen beantragt werden können. Diese Darlehen müssen zwar nach Ende der Ausbildung zurückgezahlt werden, können aber in finanziellen Notsituationen den Tag retten. So sollen sie besonders zu Beginn der Ausbildung helfen, wenn sich die Zahlung des BAföGs stark verzögert und damit die Aufnahme der Ausbildung gefährdet ist. Das gilt auch, wenn das Studium wegen Krankheit oder einer Behinderung länger dauert, als es durch das BAföG gefördert werden kann, und der Abschluss der Ausbildung gefährdet ist.



8. Aufstockende Leistungen der Jobcenter ( SGB II )
https://www.essen.de/leben/soziales_und_arbeit/formularsammlung.de.html

Hierbei ist zu beachten, dass das die SGBII Leistungen nur beantragt werden können, wenn alle obenstehenden vorrangigen Leistungen bereits ausgeschöpft bzw. abgelehnt worden sind. Das Jobcenter zahlt quasi an letzter Stelle.


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