Abitur in der Fachoberschule für Gestaltung (FOS 13)
Eingangsvoraussetzung
- Fachhochschulreife und eine min. zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Gestaltungstechnische/r Assistent*in) oder fünfjährige Berufstätigkeit.
- Die Berufsausbildung bzw. die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt der gestalterischen Berufe orientieren.
- Besonderheit: Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:
- Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder
- Unterricht im Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote „ausreichend“ oder
- Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf der Stufe II (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998) oder
- eine mindestens mit der Note „ausreichend“ bestandene Ergänzungsprüfung.
Ziel
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife, wenn keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachgewiesen wird.
Beschulung: Vollzeit (1 Jahr)
Fächer in der Abiturprüfung
- Gestaltungstechnik
- Englisch
- Deutsch
- Mathematik
Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife fortsetzen wollen, erhalten ein entsprechendes Angebot im Umfang von vier Wochenstunden.
Anschlussmöglichkeiten
- Mit allgemeiner Hochschulreife:
- Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Mit fachgebundener Hochschulreife:
- Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
- Studium der Beruflichen Fachrichtung Gestaltungstechnik für das Lehramt an Berufskollegs
- Studium an allen Fachhochschulen
Ansprechpartner*innen
- Frau Roosen, Abteilungsleitung: t.roosen@bko-essen.de