Staatlich geprüfte/r Gestaltungstechnische/r Assistent*in (GTA) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

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Sie erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben. Mit der Doppelqualifizierung stehen Ihnen viele Wege offen: Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Der Berufsabschluss als Staatlich geprüfte/r Gestaltungstechnische Assistent*in bietet interessante berufliche Perspektiven.


Eingangsvoraussetzung

  • Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
  • Nachweis der fachlichen Eignung zum Beratungs- bzw. Aufnahmetermin
    • Sie präsentieren mindestens 5 gestalterische Arbeiten (3 Zeichnungen auf Papier, davon ist eine Zeichnung die eines „Gegenstandes“. Für 2 Arbeiten haben Sie die freie Wahl, wie die Arbeit aussehen soll, zum Beispiel eine Fotografie, eine Skulptur, Malerei oder auch weitere Zeichnungen).
    • Die zeichnerische Umsetzung der Hausaufgabe (Hausaufgabe für das Schuljahr 2024/25).
  • Besonderheit:
    Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, z. B. in der Fachoberschule, können unter Beibehaltung des Fachbereichs/ des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 (3 Wochenstunden) nachweisen. Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11, 12 oder 13 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.

Ziel

  • Doppelqualifikation Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und Berufsabschluss nach Landesrecht
  • Sie erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Beschulung: Vollzeit (3 1/4 Jahre) und Praktika

Der Unterricht im Beruflichen Gymnasium ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert:

  1. Abiturfach: Gestaltungstechnik als Leistungskurs
  2. Abiturfach: Englisch als Leistungskurs
  3. Abiturfach: Deutsch, Mathematik oder Kunst
  4. Abiturfach mündlich: Religionslehre oder Gesellschaftslehre mit Geschichte

In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens 4 Wochen durchgeführt.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einer dreiwöchigen Unterrichtsphase in den Fächern Grafik-Design und Wirtschaftslehre und einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.


Anschlussmöglichkeiten

  • Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
  • Berufstätigkeit als Gestaltungstechnische/r Assistent*in

Ansprechpartner*innen


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